Die Orthodoxe Diaspora – die Autonomie und der Modus ihrer Proklamation (München, 24. November 2016)

Vortrag gehalten vom Metropoliten Serafim zur  Tagung „Die Orthodoxie nach der Panorthodoxen Synode: Resonanz, Rezeption, Spannungen”, Tagung der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie, an der Ludwig-Maximilians-Universität München (24. und 25. November, München)

Einführung. Zunächst möchte ich Herrn Professor Dr. Athanasios Vletsis für die Einladung danken, an diesem Symposion teilzunehmen, die ich mit großer Freude bekommen habe und gerne wahrnehme. Seit der Gründung der orthodoxen Ausbildungseinrichtung an der Maximilian Universität München verfolge ich mit Bewunderung das engagierte Wirken der Professoren und Studenten, die hier ein lebendiges Zeugnis einer irenischen Orthodoxie ablegen, der jeder Triumphalismus fehlt, einer Orthodoxie, die sich selbst nicht im Gegensatz zu den anderen christlichen Traditionen definiert, sondern durch das Zeugnis der eigenen auf der Heiligen Schrift und den Schriften der heiligen Kirchenväter basierenden Tradition, wobei die meisten Kirchenväter dem christlichen Westen und Osten ohnehin gemeinsam sind.

Ich wurde eingeladen, hier einen kurzen Kommentar zu den Texten mit Blick auf die „Orthodoxe Diaspora“ sowie die „Autonomie und den Modus ihrer Proklamation“ abzugeben, wie sie vom Großen und Heiligen Orthodoxen Konzil aus Kreta angenommen und verabschiedet wurden.

Als einer, der an dieser Synode teilgenommen hat, erlauben Sie mir das persönliche Bekenntnis, dass ich das Treffen dieser 156 Bischöfe als ein charismatisches Ereignis wahrgenommen habe, sowohl in den eucharistischen Liturgien, die täglich die Arbeitssitzungen der Synode begleitet haben, als auch in der Kollegialität der Bischöfe – und das auch trotz aller unterschiedlichen Meinungen, die zum Ausdruck gebracht wurden. Aber ich glaube, dass sich genau in der Pluralität des Denkens das Wirken des Heiligen Geistes äußert. Dass dieses Konzil trotz allem stattfinden konnte, obwohl viele nicht mehr an ihr Zustandekommen geglaubt haben, verdankt sich ganz entscheidend der Rolle Seiner Heiligkeit Patriarch Bartholomäus I. von Konstantinopel, der seitens aller von Herzen ein „Axios“ verdient! Desgleichen verdient er ein „Axios“ für die Art und Weise, wie er die Arbeitssitzungen dieser Synode geleitet hat. Ich habe seine Aufmerksamkeit für jeden Redner gespürt und wahrgenommen, wie auch die Freiheit, die es in den Debatten gab, vor allem bei den angenommenen Beschlüssen, auch wenn manche noch ergänzt und verbessert werden können.

Die orthodoxe Diaspora ist ein Thema, das die orthodoxe Welt vor allem seit dem Zweiten Weltkrieg beschäftigt, als sich aufgrund des seither massiv festzustellenden Phänomens der Emigration die Zahl der orthodoxen Jurisdiktionen erhöht hat, die  sich auf demselben Staatsgebiet befinden. Dies widerspricht der alten Praxis der Kirche in Ost und West, wonach nicht zwei Bischöfe im selben Gebiet existieren dürfen. Die ersten orthodoxen Jurisdiktionen sind in den USA aufgekommen, wo die Russische Orthodoxe Kirche ihr 1799 gegründetes Bistum von Alaska 1922 in die USA verlegte und das Patriarchat von Konstantinopel 1921 ein Erzbistum gegründet hat. In Westeuropa ist das erste orthodoxe Diasporabistum 1921 in Frankreich entstanden, und zwar das Exarchat von Paris mit einer Jurisdiktion über alle russischen Pfarreien in Westeuropa. Die orthodoxe Diaspora taucht als Thema für das Heilige und Große Orthodoxe Konzil schon zu Beginn der Vorbereitungen 1961 auf. Die Panorthodoxe Präsynodale Vorbereitungskonferenz von 1976 setzt dieses Thema sogar auf den ersten Platz der zehn Themen für das Konzil.

Die größte Schwierigkeit in der Lösung des Problems der Diaspora gemäß der Kanones besteht in einer naturgegebenen und wesentlichen Wirklichkeit, dass nämlich die Gläubigen jeder Jurisdiktion sentimental und kulturell an ihren Ursprungskirchen hängen, die aber verschiedene Liturghiesprachen und Traditionen haben. Wenn wir die Fragilität des Glaubens der meisten Gläubigen und ihre Zuneigung gegenüber ihrer Mutterkirche sehen, dann ist für einen Bischof oder Priester unmöglich, diese seelsorgerlich zu betreuen, wenn er nicht in allem die Sprache und Kultur teilt, in der diese aufgewachsen sind. Anders stellt sich das Problem für die Gläubigen dar, die in der Diaspora geboren wurden und nicht mehr so stark an ihrer Mutterkirche hängen wie ihre Eltern oder Großeltern. Sie haben sich in die Gesellschaft integriert, in die sie hineingeboren wurden, und die meisten bevorzugen das Gebet in der Sprache des Landes, in dem sie leben. Doch stellen diese nur eine Minderheit dar. Wobei hier durchaus ein „Generationenkonflikt“ besteht: konnte sich die erste Generation an Emigranten keine andere kirchliche Jurisdiktion vorstellen als die Jurisdiktion der Herkunftskirche, so haben sich die folgenden Generationen den neuen Gegebenheiten angepasst, in denen sie leben, und orientieren sich an einer Ortskirche.

Die Anhänglichkeit der Orthodoxen aus der Diaspora gegenüber ihrer Mutterkirche unterscheidet sich in nichts von der Anhänglichkeit der katholischen oder der evangelischen Kirche aus der Diaspora gegenüber ihren Herkunftsländern und –kirchen. In Deutschland gibt es viele italienische, spanische oder polnische katholische Gemeinden, die in der Liturgie die Muttersprache ihrer Gläubigen benutzen und die von Priestern ihres Volkes betreut werden. Auch werden evangelische Gemeinden in der Diaspora von deutschen Pfarrern aus Deutschland pastoral betreut.

Hier muss auch gesagt werden, dass Orthodoxe, die in einem Territorium leben, in dem es eine orthodoxe Ortskirche gibt, häufig Priester aus ihrem Herkunftsland haben, kanonisch jedoch dem Ortsbischof unterstehen. Hier funktioniert das Prinzip des kanonischen Territoriums genauso gut wie in der Katholischen Kirche. So haben wir von einer orthodoxen Diaspora nur in Ländern zu sprechen, in denen es keine orthodoxe Ortskirche gibt.  

Alle Orthodoxen erkennen an, dass die natürliche Zukunft der Orthodoxie in der Diaspora im schrittweisen Aufbau orthodoxer Ortskirchen mit einer eigenen Organisation besteht, die als autonom und sogar autokephal anerkannt werden, so wie sich historisch alle orthodoxen Ortskirchen entwickelt haben. Die Orthodoxen in Amerika, die dort in der dritten, vierten oder fünften Generation leben, sind gekränkt, wenn man ihnen sagt, dass sie zur Diaspora gehören. Sie haben schon tiefe Wurzeln in der amerikanischen Gesellschaft geschlagen und fühlen sich mehr als Amerikaner denn als Griechen, Russen, Serben oder Rumänen. Und sie wollen eine gemeinsame Kirche aus allen orthodoxen Ortskirchen haben, ohne einer davon untergeordnet zu sein. So kam es dazu, dass 1970 die Russische Orthodoxe Kirche ihrer Metropolie von Amerika, der ältesten orthodoxen Eparchie auf dem amerikanischen Kontinent, die in ihrer Jurisdiktion auch eine berühmte Ausbildungsstätte für Orthodoxe Theologie unterhält, das St. Vladimir-Seminar, wie auch viele anglophone Pfarreien, die Autokephalie verliehen hat. In die Orthodoxe Kirche von Amerika – Orthodox Church of America / OCA – sind von Anfang an auch ein rumänisches und ein bulgarisches Bistum eingetreten. Leider wurde die Orthodoxe Kirche von Amerika bisher nur von einigen orthodoxen Ortskirchen anerkannt. 1994 hat die Versammlung der Kanonischen Orthodoxen Bischöfe aus Amerika (SCOBA) mit Erzbischof Iakovos an der Spitze dem Ökumenischen Patriarchat vorgeschlagen, eine Autokephale Orthodoxe Kirche in Amerika zu gründen. Dieser Vorschlag wurde zurükgewiesen und führte zum „Rückzug“ von Erzbischof Iakovos!

Keine orthodoxe Ortskirche ermutigt den natürlichen Prozess der Herausbildung orthodoxer Ortskirchen in der Diaspora, und auch das Ökumenische Patriarchat tut dies nicht. Wobei es auch eine Tatsache ist, dass gegenwärtig nur die Orthodoxen aus Amerika und Frankreich, die in den entsprechenden Ländern gut organisiert sind und eine hohe Zahl an Bistümern, eigenen theologischen Ausbildungsstätten und Klöstern haben und auch eine gute binnenorthodoxe Zusammenarbeit pflegen, die Bedingungen erfüllen für die Gründung einer autonomen oder autokephalen Ortskirche. In allen anderen Regionen der Welt ist die orthodoxe Diaspora jüngeren Datums und noch nicht genügend darauf vorbereitet, um den Status einer eigenen Ortskirche verliehen zu bekommen.

Eine Belastung in der binnenorthodoxen Zusammenarbeit stellt auch der sogenannte Philetismus dar, also eine übertriebene Anhänglichkeit gegenüber der Sprache, Kultur und den Traditionen des eigenen Volkes. Dies führt zu einer Art religiösem Autarkismus im Sinne einer totalen Isolation auf Ebene der Ortskirchen. Die verschiedenen orthodoxen autokephalen Kirchen pflegten aufgrund widriger historischer Umstände, durch die sie gehen mussten, zu einem großen Teil die Gemeinschaft mit den anderen Ortskirchen nicht mehr. Sie sind allmählich zu Autarkien oder Entitäten geworden, die sich an sich selbst genug sind und auch das Gefühl haben, die anderen Orthodoxen nicht mehr zu brauchen, von den anderen Christen ganz zu schweigen! Der Philetismus wurde von einer Synode in Konstantinopel 1872 als Häresie verurteilt, doch hat er nicht aufgehört zu existieren. Im Gegenteil: im Laufe der Zeit hat er sich noch radikalisiert. Grundsätzlich sind alle orthodoxen Ortskirchen mehr oder weniger philetistisch geprägt, und diejenigen, die anderen vorwerfen, philetistisch zu sein, erweisen sich meist als erstes als philetistisch!

Bekanntlich erhebt das Ökumenische Patriarchat jurisdiktionelle Ansprüche gegenüber der gesamten orthodoxen Diaspora auf der Grundlage des Kanons 28 des Vierten Ökumenischen Konzils, das dem Patriarchen von Konstantinopel das Recht verleiht, Bischöfe für die von Barbaren bewohnten Regionen der Diözesen Pontus, Asien und Trakien einzusetzen. Aus Sicht des Patriarchats von Konstantinopel erstrecken sich die „barbarischen Territorien“, von denen in dem Kanon hier die Rede ist, auf die ganze heutige Diaspora! Wobei keine andere orthodoxe Kirche mit Ausnahme der Kirchen griechischer Sprache, deren Gläubige in der Diaspora seit 1922 zum Patriarchat von Konstantinopel gehören, diese Interpretation teilt.

Gleichzeitig muss aber das besondere Bemühen des Ökumenischen Patriarchats, zu der auch die bedeutendste Diaspora zählt, zur Lösung des Problems der orthodoxen Diaspora auf kanonischer Basis unterstrichen werden. So kam es dazu, dass die Vierte Präsynodale Panorthodoxe Konferenz von 2009 ein Dokument ausgearbeitet hat mit dem Titel „Die orthodoxe Diaspora und das Reglement der Funktion der Bischofskonferenzen in der Diaspora“, welches in den folgenden Jahren durch die Schaffung von Orthodoxen Bischofskonferenzen in zwölf Regionen der Welt umgesetzt wurde. Dieses Dokument wurde mit kleineren Veränderungen von der Synode von Kreta angenommen.

In diesem Dokument wird gleich am Anfang festgestellt: es besteht „der Wille aller Allheiligen Orthodoxen Kirchen, dass das Problem der Orthodoxen Diaspora so bald als möglich gelöst werde und diese in Übereinstimmung mit der kanonischen Praxis und Tradition der Orthodoxen Kirche gelöst werde“ (Artikel 1.a). Die Konzilsväter halten fest, dass „es gegenwärtig aus historischen und pastoralen Gründen nicht möglich ist, unmittelbar die streng kanonische Ordnung der Kirche anzuwenden“ und sie beschließen daher „die Beibehaltung der von der IV. Präsynodalen Panorthodoxen Konferenz vorgesehenen Bischofskonferenzen bis zu einem geeigneten Zeitpunkt“ (Artikel 1.b). Diesen Bischofskonferenzen gehören alle kanonisch anerkannten orthodoxen Bischöfe an, deren Jurisdiktion sich auf das entsprechende Gebiet erstreckt; der ranghöchste unter den Hierarchen der Kirche von Kontantinopel führt den Vorsitz (Art. 2.b). Die Rolle dieser Bischofskonferenzen besteht in der Verantwortung für das Sichtbarmachen der Einheit der Orthodoxie, das Bemühen um die Durchführung gemeinsamer Aktionen, die Förderung von pastoralen Anliegen der Gläubigen sowie deren Repräsentation in ihrer Gesamtheit gegenüber anderen Religionsgemeinschaften und der Gesellschaft in der Region (vgl. Art. 1.c). Diese Bischofskonferenzen beschneiden die Bischöfe nicht in ihren administrativen Kompetenzen und ihrem kanonischen Charakter und beschränken ihre Rechte in der Diaspora nicht (vgl. Art. 5). Artikel 7 verfügt: „Die Orthodoxen Kirchen sind verpflichtet, keine Aktionen zu fördern, die den Prozess der kanonischen Lösung des Problems der Diaspora behindern könnten wie etwa durch Verleihung eines bereits bestehenden Bischofstitels an Hierarchen, und sie sollen alles ihnen Mögliche tun, um das Wirken der Bischofskonferenzen sowie die Wiederherstellung der normalen kanonischen Ordnung in der Diaspora zu ermöglichen.“

Der zweite Teil des Dokuments enthält das „Reglement der Funktion der Bischofskonferenzen in der orthodoxen Dispora“, aus dem wir nur diesen einen Punkt erwähnen: „Die Entscheidungen der Bischofskonferenzen werden einstimmig gefällt!“ (Art. 10).

Die bisherige Praxis der Bischofskonferenzen hat deren Nutzen bewiesen, vor allem für die Stärkung der Gemeinschaft und des Austauschs der Bischöfe in der Diaspora.

Das Dokument „Die Autonomie und der Modus ihrer Proklamation“ ist das kürzeste der sechs Dokumente, die vom Heiligen und Großen Konzil verabschiedet wurden, es hat nur drei Artikel. Es wurde von der V. Präkonziliaren Panorthodoxen Konferenz zur Prüfung vorgelegt und mit einigen kleinen Veränderungen angenommen. In der kirchlichen Praxis drückt die Institution der Autonomie einen „Status der relativen oder teilweisen Unabhängigkeit einer kirchlichen Teileinheit im Verhältnis zur kanonischen Jurisdiktion der Autokephalen Kirche aus, zu der sie kanonisch gehört“ (Art. 1). Es bestehen verschiedene Grade der Abhängigkeit mit Blick auf die Beziehungen der Autonomen Kirche zur Autokephalen Kirche, der sie kanonisch zugehörig sind, wie auch verschiedene Formen der Anwendung der Autonomie in der kirchlichen Praxis, ohne dass das Dokument diese freilich benennt (Art. 1.a und 1.c). Artikel 1.b verfügt, dass „die Wahl des Vorstehers einer Autonomen Kirche von dem kirchlich zuständigen Organ jener Autokephalen Kirche genehmigt oder durchgeführt wird, deren Vorsteher vom Vorsteher der Autonomen Kirche in der liturgischen Fürbitte erwähnt wird“. In einigen Formen der Autonomie nimmt der Vorsteher der Autonomen Kirche an den Synoden der Autokephalen Kirche teil (Art. 1.d).

Artikel 2 zeigt das Recht der Autokephalen Kirche auf, einer ihrer Teileinheiten innerhalb der Grenzen ihres kanonischen Jurisdiktionsgebiets Autonomie zu gewähren wie auch das Verfahren zum Erlangen der Autonomie.

Artikel 3 präsentiert die Konsequenzen aus der Proklamation der Autonomie. Diese sind:

a)    Der Vorsteher der Autonomen Kirche erwähnt in der liturgischen Fürbitte nur den Namen des Vorstehers der Autokephalen Kirche.

b)   Der Name des Vorstehers der Autonomen Kirche wird nicht in die Diptycha eingetragen.

c)    Die Autonome Kirche erhält das Heilige Myronöl von der Autokephalen Kirche.

d)    Die Bischöfe der autonomen Kirche werden von einem eigenen zuständigen kirchlichen Gremium gewählt, ins Amt eingesetzt und gerichtet. Im Falle des offensichtlichen Unvermögens der Autonomen Kirche erfährt diese dabei Amtshilfe von der Autokephalen Kirche, zu der diese gehört.

Zusammenfassung. Zu einem unglücklichen Vorfall kam es bei der Unterzeichnung dieser Dokumente, als die Bischöfe aus der Diaspora mit Ausnahme jener aus der Jurisdiktion von Konstantinopel überrascht eine subtile Änderung in ihrer Titulatur feststellten. Gemäß dieser „neuen Titulatur“ wäre ich nicht mehr rumänischer orthodoxer Metropolit von Deutschland, sondern in Deutschland. Dies würde bedeuten, dass ich nur ein Delegierter der Rumänischen Orthodoxen Kirche in Deutschland wäre oder dass ich ein Suffraganbischof der griechischen Metropolie von Deutschland wäre. Selbstverständlich haben alle Bischöfe aus der Diaspora erst ihre Titulatur korrigiert und danach das Dokument unterschrieben.

Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Heilige und Große Orthodoxe Synode von Kreta den Beginn einer neuen historischen Etappe der Orthodoxie darstellt, die allmählich zur Ausübung der bischöflichen Kollegialität auf panorthodoxer Ebene zurückfindet.          

 

† Metropolit Serafim von Deutschland, Zentral- und Nordeuropa

München, 24. November 2016