Anerkennung der Rumänischen Orthodoxen Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa als Körperschaft des Öffentlichen Rechts/Zweitverleihung in Nordrhein-Westfalen

 

 

Am 3. März 2015 ist die Regierung von Nordrhein-Westfalen, durch ihre Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, die 5. Landesregierung, die unsere Metropolie als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt hat. Bisher hatte sie Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa die Rechte einer KdÖR in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland.

 

Die Zweitverleihung in Nordrhein-Westfalen ist für die Rumänische Orthodoxe Kirche ein besonders wertvolles Zeichen ihrer Integration in die staatskirchenrechtlichen Strukturen Deutschlands und eine Würdigung der Bemühungen unserer Metropolie, den zahlreichen in Nordrhein-Westfalen lebenden rumänischen orthodoxen Christen auch in Ihrem Bundesland eine geistliche Heimat zu bieten.

Hier findet man die Begründung der Landesregierung NRW für die Anerkennung unserer Metropolie als KdÖR.